Praktika & Referendariat
Es besteht die Möglichkeit, im Thüringer Landtag ein Einzel- oder Gruppenpraktikum sowie eine Ausbildungsstation im Rahmen des juristischen Referendariats abzuleisten.
Einzelpraktikum
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit der Ableistung von Praktika für Studierende aus den Bereichen Politik- und Geisteswissenschaften (Zeitraum vier bis sechs Wochen).
Voraussetzungen sind,
- dass der/die Studierende bereits vier Semester im entsprechenden Studiengang studiert hat und ein laut Studienordnung vorgeschriebenes Pflichtpraktikum absolvieren muss,
- vertiefte Kenntnisse über die Bedeutung eines Landesparlaments und der politischen Abläufe auf Landes- sowie Bundesebene sowie
- ein sicherer schriftlicher Ausdruck.
Mögliche Einsatzorte
- werden grundsätzlich individuell anhand der Bewerbungsunterlagen geprüft,
- Studierende der Rechtswissenschaften werden jedoch vorrangig in der Abteilung A – Juristischer Dienst, Ausschussdienst eingesetzt und
- Studierende aus anderen Bereichen können beispielsweise in den Bereichen Presse bzw. Öffentlichkeitsarbeit sowie in den Abteilungen A oder B eingesetzt werden.
Gruppenpraktikum beim Thüringer Landtag
Der Thüringer Landtag bietet meist im Frühjahr und/oder Herbst ein dreiwöchiges Gruppenpraktikum an. Dabei erhalten Studierende aus den Bereichen Politik- und Geisteswissenschaften gemeinsam einen Einblick in die Arbeit der Landtagsverwaltung. Zudem wird die Teilnahme an Plenarsitzungen ermöglicht, und die Fraktionen geben einen Einblick in ihre Arbeit. Voraussetzung ist die Immatrikulation an einer Hochschule.
Bei Interesse an einem Einzel- oder Gruppenpraktikum ist die Bewerbung ca. ein halbes Jahr vor dem gewünschten Praktikumsbeginn an den Thüringer Landtag, Personalreferat, Jürgen-Fuchs-Straße 1, 99096 Erfurt oder poststelle@thueringer-landtag.de zu richten.
Beizufügen sind:
- Bewerbungsanschreiben mit Kontaktdaten (Telefonnummer und E-Mail Adresse),
- ein kurzer Lebenslauf,
- das letzte Zeugnis und ein aktueller Notenspiegel,
- ein Nachweis, dass es sich um ein Pflichtpraktikum handelt (nicht bei Gruppenpraktikum) sowie
- eine aktuelle Studienbescheinigung.
Rechtsreferendariat
Die Landtagsverwaltung bietet Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren die Möglichkeit, im Rahmen ihres Juristischen Vorbereitungsdienstes eine Ausbildungsstation (Pflichtstation Verwaltung, Wahlstation) abzuleisten.
Grundsätzlich wird ein möglicher Einsatzort innerhalb der Landtagsverwaltung individuell anhand der Bewerbungsunterlagen geprüft, wobei ein Einsatz vorrangig in den Referaten der Abteilung A – Juristischer Dienst, Ausschussdienst erfolgt.
Bei Interesse an einem Referendariat bei der Landtagsverwaltung ist die Bewerbung ca. sechs Monate vor Ausbildungsbeginn an: Thüringer Landtag, Personalreferat, Jürgen-Fuchs-Straße 1, 99096 Erfurt oder poststelle@thueringer-landtag.de zu richten.
Dabei sind neben der Information zum gewünschten Ausbildungszeitraum folgende Unterlagen beizufügen:
- Bewerbungsanschreiben mit Kontaktdaten (Telefonnummer und E-Mail Adresse)
- tabellarischer Lebenslauf,
- jeweils eine Kopie des Abiturzeugnisses und des Zeugnisses über die erste juristische Staatsprüfung sowie
- Kopien bereits erteilter Stations- und Arbeitsgemeinschaftszeugnisse.
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Bewerberinformationen zum Datenschutz
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