06.01.2022
Nachruf auf Professor Dr. Manfred Baldus
Nachruf auf Professor Dr. Manfred Baldus
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Auf den ersten und wohl wichtigsten Artikel des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland richtete Professor Dr. Manfred Baldus seinen kritischen Blick. Er analysierte den Begriff der Menschenwürde, zeigte die Folgen seiner Unklarheiten auf und ermittelte dessen noch heute konsensfähigen Ansatz: die parlamentarische Ablehnung jeglicher Gewaltherrschaft und jeglichen Totalitarismus.
Professor Dr. Manfred Baldus ist mit 58 Jahren nach Weihnachten 2021 verstorben. Er hinterlässt seine Ehefrau und zwei Söhne. Seiner Familie und seinen Angehörigen gilt das aufrichtige Beileid der Landtagspräsidentin und des gesamten Landtags.
Geboren und aufgewachsen in Rheinland-Pfalz galt seine Leidenschaft dem Fußball. Zum Studium der Rechtswissenschaft, Politologie und Philosophie zog es ihn unter anderem nach Trier, Bonn, Paris, Hamburg, Rostock und Frankfurt.
Mit Gründung der Universität Erfurt 2003 folgte er dem Ruf auf die Professur für Öffentliches Recht und Rechtsgeschichte. Seitdem prägte er mit seiner kritischen Stimme, seiner fachlichen Kompetenz und seiner weithin geschätzten Meinung nicht nur Lehre und Forschung, sondern auch das Selbstverständnis des Freistaats. In der Landeshauptstadt fand er nicht nur seine wissenschaftliche, sondern auch seine persönliche Heimat.
Professor Dr. Baldus ist über Parteigrenzen hinweg als anerkannter wie streitbarer Kommentator der Thüringer Verfassung bekannt. Seit 2005 war er Mitglied des Verfassungsgerichtshofs. Als Leiter der Expertenkommission prägte er die Evaluierung der Thüringer Polizeistrukturreform von 2015 bis 2016.
Der Landtag wird Professor Dr. Manfred Baldus für seinen unermüdlichen Einsatz als Streiter für die Verfassung, die Demokratie und die Wissenschaft nie vergessen und ein ehrendes Andenken bewahren.
Birgit Keller
Präsidentin des Thüringer Landtag
Der Vorstand des Thüringer Landtags
Jörg Hopfe
Direktor beim Thüringer Landtag