
02.04.2025
Neues Format der Regierungsbefragung
Premiere im Thüringer Landtag: Neues Format der Regierungsbefragung
Ministerpräsident Mario Voigt stellt sich 90 Minuten lang den Fragen der Abgeordneten
In der heutigen 13. Plenarsitzung (2. April) findet erstmals eine Regierungsbefragung im Thüringer Landtag statt. Die Abgeordneten haben künftig die Möglichkeit, einmal in jeder Plenarsitzungswoche Fragen zu aktuellen Themen der Landespolitik an die Regierung zu richten. Die Regierungsbefragung dauert längstens 90 Minuten. Ziel ist eine lebendige parlamentarische Frage-Antwort-Runde mit so vielen Fragen und Antworten wie möglich.
Bereits im Vorfeld der Sitzungswoche benennt die Landesregierung das Mitglied oder die Mitglieder, die in der Regierungsbefragung Auskunft geben werden. Den Auftakt macht heute Ministerpräsident Mario Voigt.
Hintergrund:
Die Parteien CDU, BSW und SPD haben sich in ihrem Regierungsvertrag für die 8. Wahlperiode auf die Einführung des Instruments der Regierungsbefragung verständigt. Die Umsetzung ist mit der Änderung der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags vom 7. März 2025 erfolgt.
Der Ablauf der Regierungsbefragung ist in § 92 der Geschäftsordnung geregelt. Demnach erhält die Landesregierung, heute also der Ministerpräsident, zu Beginn Gelegenheit zu einer kurzen Vorbemerkung. Im Anschluss kann jedes Mitglied des Landtags eine Frage von aktuellem landespolitischem Interesse stellen, die im Verantwortungsbereich des anwesenden Mitglieds der Landesregierung liegt. Die Reihenfolge, in der die Abgeordneten Fragen stellen können, bemisst sich nach der Fraktionsstärke. Damit ist gewährleistet, dass alle Fraktionen in einem geordneten Verfahren unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Mitgliederstärke zum Zuge kommen.
Die Frage kann durch eine kurze Vorbemerkung eingeleitet werden. Sie muss kurzgefasst sein und eine kurze Beantwortung durch die Landesregierung ermöglichen. Die Fragestellerin bzw. der Fragesteller darf außerdem eine im kurze Zusatzfrage stellen, sofern sie im Zusammenhang mit der Antwort der Landesregierung steht. Aus der Mitte des Landtags kann eine weitere Zusatzfrage gestellt werden.