14.10.2020
Keine Konstituierung der
Parlamentarischen Kontrollkommission
Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hat die geplante Konstituierung der Parlamentarischen Kontrollkommission einstweilen untersagt. Ein entsprechender Beschluss ist dem Thüringer Landtag heute zugegangen. Thüringens Landtagspräsidentin Birgit Keller sagt dazu:
„Wir haben den Beschluss des Verfassungsgerichtshofs zu respektieren. Wir erwarten noch eine ausführliche Begründung der Entscheidung. Das Interesse an einer zügigen Konstituierung einer vom 7. Thüringer Landtag demokratisch legitimierten Parlamentarischen Kontrollkommission in ihrer vollen Stärke bleibt weiterhin bestehen. Wir werden – wie wiederholt erklärt – auch zukünftig ermöglichen, dass im Rahmen der schon abgestimmten parlamentarischen Verfahren Wahlgänge mit dem Ziel der Konstituierung der Parlamentarischen Kontrollkommission durchgeführt werden können. Die Fraktion der AfD ist wie auch in den vergangenen Plenarsitzungen aufgefordert, geeignete Kandidaten zur Wahl zu stellen.“
Hintergrund:
Die Parlamentarische Kontrollkommission (ParlKK) besteht von Gesetzeswegen aus fünf Mitgliedern, die auf Vorschlag der Fraktionen vom Landtag gewählt werden. Bisher hat der Thüringer Landtag nur drei Kandidaten gewählt. Mehrfach fanden Wahlvorschläge der Fraktion der AfD keine Mehrheit im Plenum. Die Aufgaben der ParlKK werden bisher weiterhin von Mitgliedern wahrgenommen, die noch vom 6. Landtag gewählt wurden. Landtagspräsidentin Keller hat wiederholt, zuletzt im September, die Fraktionen ausdrücklich zu einer Verständigung aufgerufen, um die zwei noch vakanten Sitze der Kommission zu besetzen.