25.10.2019
Landtag feiert Verfassungsjubiläum
Festakt mit vielen Gästen im Bauhaus-Museum
Am 25. Oktober fand im neuen Bauhaus-Museum in Weimar der Festakt anlässlich des 29. Jahrestags der Gründung des Landes Thüringen und der Konstituierung des Thüringer Landtags sowie des 26. Jahrestags der Verabschiedung der Verfassung des Freistaats Thüringen statt. Nach der Begrüßung durch die Präsidentin der Klassik Stiftung Weimar, Dr. Ulrike Lorenz, haben Landtagspräsidentin Birgit Diezel und Staatskanzleichef Benjamin Immanuel Hoff ein Grußwort gehalten. Im Anschluss wurden die Preisträger des Geschichtswettbewerbs des Thüringer Landtags prämiert.
Landtagspräsidentin Birgit Diezel würdigte den Mut der Bürger im Jahr 1989, ohne die es die diesjährigen Feierlichkeiten nie gegeben hätte:
„Erst die bewegenden Ereignisse der friedlichen Revolution, deren 30-jähriges Jubiläum wir in diesem Jahr feiern können, bereiteten den Boden, in dem unsere Demokratie starke Wurzeln schlagen und erblühen und unser Freistaat wieder erstehen konnte. Unsere Verfassung bildet den Rahmen und die Grundlage unseres Zusammenlebens. Sie ist die DNA unseres Staates.“
Im Zusammenhang mit den anstehenden Landtagswahlen appellierte die Präsidentin trotz der voraussichtlich schwierigen Mehrheitsbildung an die Verantwortung und die Pflicht der neu gewählten Abgeordneten:
„An diesem Sonntag wird der Souverän über die Zusammensetzung des 7. Thüringer Landtags abstimmen. Ich hoffe, dass möglichst viele Wählerinnen und Wähler ihr Wahlrecht wahrnehmen. Klar ist, dass das Votum der Bürgerinnen und Bürger ein Auftrag ist, den es ohne Wenn und Aber zu akzeptieren gilt. Auch wenn die Mehrheitsfindung anspruchsvoll werden sollte, hoffe ich, dass sich alle Entscheidungsträger ihrer großen Verantwortung bewusst sein werden und unserem Freistaat längerfristige Unsicherheiten und Vakanzen erspart bleiben“, so Diezel.
Tag der Verfassung
26.10.2019 25 Bilder
Hintergrund
Gemäß dem Ländereinführungsgesetz vom 22. Juli 1990 kam dem 1. Thüringer Landtag auch die Aufgabe zu, als verfassungsgebende Landesversammlung zu fungieren. Im Verlauf der parlamentarischen Arbeit wurde aus den verschiedenen Verfassungsentwürfen der damaligen Landtagsfraktionen ein gemeinsamer Entwurf der „Verfassungskoalition“ der Fraktionen von CDU-, SPD- und FDP erstellt. Diesen Entwurf verabschiedete der 1. Thüringer Landtag am 25. Oktober 1993 in seiner 95. Sitzung auf der Wartburg mit der notwendigen Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder. Die Verfassung des Freistaats Thüringen wurde am 16. Oktober 1994 durch eine Volksabstimmung von den Thüringer Bürgerinnen und Bürgern mit der großen Mehrheit von 70,13 Prozent der gültigen Stimmen angenommen.