
Neue Gesetze im Landtag
GESETZESINFORMATIONSDIENST
März 2025
Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikels 10-Gesetzes und des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes (Drucksache 8/538, dazu Drucksache 8/618)
Landtag regelt Wahl von G 10-Kommission und Parlamentarischer Kontrollkommission neu
Der Thüringer Landtag hat in seiner Plenarsitzung am 7. März 2025 das „Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Artikel 10-Gesetzes und des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes” verabschiedet. Es regelt die Besetzung der G 10-Kommission und der Parlamentarischen Kontrollkommission (ParlKK) neu.
Änderungen gibt es zunächst bei den Mitgliederzahlen der Kommissionen. Beide Gremien müssen künftig jeweils mit mindestens drei und mit maximal sechs Mitgliedern besetzt sein. Über die genaue Anzahl der Kommissionsmitglieder entscheidet der Landtag durch Beschluss. Bislang waren für die G 10-Kommission drei und für die ParlKK fünf gesetzliche Mitglieder festgeschrieben. Die damit unmittelbar gesetzlich fixierten Mitgliederzahlen beider Gremien erschienen ungeeignet, das Stärkeverhältnis zwischen der parlamentarischen Opposition und den regierungstragenden Fraktionen im neu gewählten Landtag proportional abzubilden, weil Koalitions- und Oppositionsfraktionen hier gegenwärtig über gleich viele Sitze verfügen.
Auch für die G 10-Kommission gilt künftig die Regelung, dass die parlamentarische Opposition im Verhältnis ihrer Stärke zu den regierungstragenden Fraktionen vertreten sein muss. Bislang war vorgesehen, dass sich die Zusammensetzung nach dem Stärkeverhältnis der einzelnen Fraktionen richtet, das nach dem d'Hondt'schen Höchstzahlverfahren zu berechnen war.
Darüber hinaus soll die Amtszeit der Mitglieder der G 10-Kommission fortan in jedem Fall erst mit der Neubestimmung der Mitglieder durch den nachfolgenden Landtag enden. Die bislang geltende Begrenzung auf drei Monate nach dem Ablauf der Wahlperiode führte zuletzt zum Ausbleiben der parlamentarischen G 10-Kontrolle.
Weiterhin genügt auch für die Wahl der Mitglieder der ParlKK künftig wieder eine absolute Mehrheit anstelle der zuletzt geltenden und von mehreren Kandidaten verfehlten Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtags.
Durch die Gesetzesänderung sind die Regelungen zur Besetzung beider mit der Kontrolle der Verfassungsschutzbehörde befassten Kommissionen des Landtags aneinander angeglichen worden.
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Januar 2025
Thüringer Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (Drucksache 8/320)
Landtag stimmt Staatsvertrag für länderübergreifende Marktüberwachungsbehörde für Barrierefreiheit zu
Der Thüringer Landtag stimmte am 31. Januar 2025 dem Staatsvertrag zur Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BfSG) zu. Damit spricht sich Thüringen für die Errichtung einer länderübergreifenden Marktüberwachungsbehörde aus, die zentral die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen gewährleisten soll. Die Marktüberwachungsbehörde soll sowohl Fach- als auch Vollzugsaufgaben für die Länder übernehmen. Dadurch wird eine einheitliche Bearbeitung der Aufgaben und Kommunikation mit allen Wirtschaftsakteuren gewährleistet.
Bereits im April 2019 wurde mit einer Richtlinie des Europäischen Parlaments der Grundstein für Barrierefreiheitsanforderungen an Produkte und Dienstleistungen in Europa gelegt. Mit dieser sollen Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Barrierefreiheitsanforderungen für bestimmte Produkte und Dienstleistungen angeglichen werden. Die Umsetzung dieser EU-Richtlinie erfolgt über das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz vom 16. Juli 2021. Dieses verpflichtet private Wirtschaftsakteurinnen und Wirtschaftsakteure zur Einhaltung von Barrierefreiheitsanforderungen. Wesentlicher Bestandteil ist auch die Einrichtung einer Marktüberwachung, für die die Länder zuständig sind.
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