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Der Freistaat Thüringen
In Deutschland gibt es 16 Bundes-Länder.
Der Freistaat Thüringen ist eines davon.
Thüringen liegt in der Mitte von Deutschland.
Man sagt auch: Thüringen ist das grüne Herz von Deutschland.
Thüringen gehört zu den kleineren Bundes-Ländern.
Hier leben über 2 Millionen Menschen.
Die Landes-Haupt-Stadt ist Erfurt.
Erfurt ist auch die größte Stadt von Thüringen.
Das ist das Landes-Wappen von Thüringen:
Die Verfassung vom Freistaat Thüringen
Die Verfassung ist das Wichtigste im staatlichen und politischen Bereich.
In der Verfassung stehen:
- Die Ziele vom Staat.
- Die Regeln vom Verfahren.
- Die Freiheits- und Grund-Rechte.
Die Werte der Verfassung gelten immer.
Die jetzige Verfassung wurde am 25. Oktober 1993 beschlossen und unterschrieben.
Den Erfolg der Verfassung sieht man überall.
Zum Beispiel in der Entfaltung von Thüringen im wirtschaftlichen und kulturellen Bereich.
Und durch die Verfassung kann auch das Gemeinwohl gestärkt werden.
Traditionen und moderne Weiter-Entwicklung sollen dabei gleich wichtig sein.
Mit der Verfassung haben wir Thüringer viel erreicht.
Denn Thüringen ist heute ein erfolgreiches Land in der Mitte von Deutschland und Europa.
In der Verfassung stehen sehr gute Regeln.
Was ist ein Gesetz und wie entsteht es?
Auch Gesetze sind bestimmte Regeln,
die wichtig sind für das Zusammen-Leben der Menschen.
Die Regeln können etwas erlauben oder verbieten.
Sie können aber auch etwas bestimmen.
Meistens schlägt die Landes-Regierung ein neues Gesetz vor.
Der Landtag berät dann über dieses neue Gesetz.
Und kann es dann genehmigen und beschließen.
Aber auch Fraktionen können Entwürfe zu Gesetzen vorstellen.
Oder kleine Gruppen von mindestens 10 Abgeordneten.
Doch die Abgeordneten machen nicht nur Gesetze.
Sie sind auch an die Gesetze gebunden.
Das heißt:
Sie müssen diese Gesetze genau beachten und sich daran halten.
Von besonderer Bedeutung ist bei diesen Gesetzen die Landes-Verfassung und das Abgeordneten-Gesetz.
Aber auch die Geschäfts-Ordnung vom Landtag ist sehr wichtig.
Landtags-Wahlen
In Deutschland und somit auch in Thüringen gibt es die Demokratie.
Das heißt:
Die Menschen bestimmen durch Wahlen eine Volks-Vertretung.
Das sind verschiedene Politiker aus unterschiedlichen Parteien.
Diese Volks-Vertretung ist zum Beispiel im Landtag.
Die Volks-Vertretung trifft für eine bestimmte Zeit politische Entscheidungen.
Bis zur nächsten Wahl.
Der Vorteil der Demokratie ist,
dass nicht alle Entscheidungen von allen Menschen getroffen werden müssen.
Viele Entscheidungen sind kompliziert.
Da ist es gut,
wenn nur die Volks-Vertretung entscheidet.
Nur manchmal können alle Menschen mit abstimmen.
Bei Abstimmungen oder Wahlen gilt das Mehrheits-Prinzip.
Das heißt:
Das was die Mehrheit entscheidet,
das wird dann auch gemacht.
Entscheidungen mit den meisten Stimmen gewinnen.
Dieses Mehrheits-Prinzip gibt es noch nicht lange.
Früher gab es eine Diktatur.
In Diktaturen wird der Wille vom Herrscher allen anderen Menschen aufgezwungen.
Das Volk kann dann nicht mehr entscheiden.
Das ist nicht gut.
Daher gibt es heute das Mehrheits-Prinzip.
In Thüringen haben alle Menschen die gleichen Rechte.
Deshalb dürfen alle Menschen mitentscheiden.
Die Menschen entscheiden zum Beispiel wer die Volks-Vertretung im Thüringer Landtag werden soll.
Das machen sie alle 5 Jahre.
Mit dieser Wahl bestimmen die Menschen auch wie sich Thüringen politisch entwickeln soll.
Die Abgeordneten
Im Thüringer Landtag sitzen 90 Abgeordnete.
Abgeordnete sind die Politiker,
die von den Menschen gewählt werden.
Die Abgeordneten vertreten die Menschen für eine bestimmte Zeit.
Ein Abgeordneter hat immer viel zu Tun.
In seinem Kalender stehen sehr viele Termine.
Zum Beispiel gibt es 1 Mal im Monat eine große Sitzung.
Diese Sitzung dauert von Mittwoch bis Freitag.
Vor der großen Sitzung gibt es meist viele andere Besprechungen.
Dort wird zum Beispiel über neue Gesetze diskutiert und beraten.
Wichtig ist für einen Abgeordneten aber auch die Zeit in seiner Heimat.
Denn dort kann er mit den Menschen über Fragen und Probleme sprechen.
Fraktionen
Die Menschen aus einer Fraktion im Landtag gehören zurselben Partei.
Sie haben die gleichen Ziele und Interessen.
Im Thüringer Landtag sind 5 Fraktionen und 1 Gruppe:
1. DIE LINKE
2. AfD
3. CDU
4. SPD
5. BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN
6. Parlamentarische Gruppe der FDP
Die Fraktionen besprechen jede Woche in Sitzungen ihre politischen Projekte.
Der Thüringer Landtag
Der Thüringer Landtag ist das Wichtigste der Demokratie in Thüringen.
Die Thüringer haben die Politiker im Landtag gewählt.
Der Thüringer Landtag wählt den Minister-Präsidenten.
Der Minister-Präsident ist der Chef von Thüringen.
Außerdem beschließt der Thüringer Landtag Gesetze.
Und überprüft die Politiker,
ob sie gute Arbeit machen.
Der Thüringer Landtag steht allen Menschen offen.
Man kann sich dort über viele unterschiedliche Themen informieren.
Und viele neue Dinge kennen-lernen.
Zum Beispiel wo man mitbestimmen kann.
Der Chef vom Landtag ist der Landtags-Präsident.
Er achtet darauf,
dass die Haus-Ordnung vom Landtag eingehalten wird.
Der Landtags-Präsident hat auch eine Vertretung.
Die Vertretung heißt Vize-Präsident.
Der Präsident und der Vize-Präsident leiten zum Beispiel die großen Sitzungen.
Dabei werden sie von Schrift-Führern unterstützt.
Die Schrift-Führer schreiben zum Beispiel auf,
wer eine Rede hält.
Oder sie helfen bei bestimmten Wahlen.
Oder der Präsident gibt ihnen andere Aufgaben.
Im Landtag gibt es auch einen Ältesten-Rat.
Im Ältesten-Rat sind 10 Menschen drin.
Die Anzahl der Mitglieder wird vom Landtag bestimmt.
Die Mitglieder vom Ältesten-Rat werden nicht gewählt.
Die Fraktionen bestimmen,
wer in den Ältesten-Rat darf.
Der Ältesten-Rat unterstützt den Präsidenten.
Und er vermittelt zwischen den einzelnen Fraktionen.
Außerdem trifft sich der Ältesten-Rat 1 Mal im Monat zu einer Sitzung.
Die unterschiedlichen Ausschüsse
Die Aufgaben und Themen der Politiker sind so umfangreich,
dass nicht alle Politiker zusammen über jedes Thema reden können.
Deshalb bilden Politiker kleine Gruppen.
In diesen Gruppen sind meistens alle Parteien vertreten.
Jede Gruppe hat ein anderes Thema.
Die Gruppen nennt man auch Ausschüsse.
Im Landtag gibt es Fach-Ausschüsse.
Jeder Fach-Ausschuss berät und diskutiert über ein bestimmtes Thema.
Es gibt aber auch Untersuchungs-Ausschüsse.
Diese untersuchen Vorkommnisse und Probleme,
die die Bürger aufgeklärt haben wollen.
Der Petitions-Ausschuss
Eine besondere Stellung hat der Petitions-Ausschuss.
Dieser Ausschuss entscheidet über die Petitionen,
die an den Landtag gestellt werden.
Diese Regel steht in der Verfassung von Thüringen.
Daher ist der Petitions-Ausschuss auch so wichtig.
Er ist auch der einzige Ausschuss,
den jede Regierung immer haben muss.
Alle anderen Ausschüsse können gebildet werden,
müssen aber nicht vorhanden sein.
Der Petitions-Ausschuss ist auch der Ausschuss,
der nach jeder Landtags-Wahl als erster gebildet wird.
Denn so kann er sicher-gestellt werden,
dass immer über Petitionen diskutiert wird.
Petitionen – Das Grund-Recht für jeden
Was ist eine Petition?
Jeder Mensch hat das Recht sich zu wehren,
wenn er sich von staatlichen Einrichtungen benachteiligt fühlt.
Oder wenn er sich ungerecht behandelt fühlt.
Dann darf man sich bei der Regierung beschweren.
Diese Regel steht in der Verfassung.
So eine Beschwerde nennt man auch: Petition.
Das spricht man: petizion.
Mit einer Petition haben Menschen die Möglichkeit sich in der Politik zu beteiligen.
Zum Beispiel können dadurch Dinge in Verwaltungen einfacher gemacht werden.
Wer darf eine Petition machen?
Jeder Mensch darf eine Petition an die Regierung stellen.
Diese Regel steht im Grund-Gesetz von Deutschland.
Und in der Verfassung von Thüringen.
Bei einer Petition ist es egal wie alt jemand ist.
Auch Kinder und Jugendliche dürfen eine Petition stellen.
Doch nicht nur einzelne Personen dürfen eine Petition stellen.
Auch Gruppen können eine stellen.
Wie macht man eine Petition?
Eine Petition kann man zum Beispiel einreichen,
in dem man einen Brief schreibt.
Diesen schickt man dann zu den Mitarbeitern der Verwaltung vom Landtag.
Oder zum Petitions-Ausschuss.
Man kann aber auch mit einem Mitarbeiter reden
und im Gespräch eine Petition einreichen.
Manche Petitionen kann man auch im Internet einreichen.
Zum Beispiel auf dieser Internet-Seite:
www.petitionen.landtag-thueringen.de
Der Bürger-Beauftragte
Sie haben Probleme mit einer Behörde?
Fühlen Sie sich von Ämtern nicht verstanden?
Sie wissen nicht,
was die Behörde von Ihnen möchte?
Dann wenden Sie sich an den Bürger-Beauftragten von Thüringen.
Er hilft Ihnen sehr gerne weiter.
Dafür müssen Sie keine Petition stellen.
Seine Hilfe kostet Sie kein Geld.
Der Bürger-Beauftragte hilft Ihnen bei allen Fragen,
wenn Sie mit Behörden Probleme haben.
Oder wenn Sie sich nicht verstanden fühlen.
Er überprüft Ihre Frage und berät Sie.
Und er gibt Ihnen eine gute Unterstützung.
Der Bürger-Beauftragte wird vom Thüringer Landtag gewählt.
Das steht so im Gesetz vom Bürger-Beauftragten.
Diskussions-Forum vom Thüringer Landtag Wer kann sich beteiligen?
Das Diskussions-Forum ist eine bestimmte Seite im Internet.
Dort können sich Menschen an Diskussionen zu neuen Gesetzen beteiligen.
In diesem Forum bekommen sie Informationen zu neuen Gesetzen.
Und sie können ihre Meinung zu diesen Gesetzen sagen.
Und natürlich können sie auch Verbesserungen vorschlagen.
Welche neuen Gesetze werden dort diskutiert?
Im Forum werden neue Gesetze vorgestellt,
die in den Fach-Ausschüssen vom Landtag beraten werden.
Jeder Ausschuss kann selbst entscheiden,
welche neuen Gesetze im Forum diskutiert werden sollen.
Die Nutzer vom Forum können dann einen Beitrag zu dem neuen Gesetz schreiben.
Dafür müssen sie nicht ihren Namen nennen.
Die Ausschüsse lesen sich die Beiträge durch und diskutieren dann darüber.
Was passiert mit den Beiträgen?
Die Mitglieder vom Fach-Ausschuss diskutieren über die Beiträge der Nutzer.
Und werten diese aus.
Doch auch Beiträge von Vereinen und Fach-Leuten sind wichtig für die Diskussion im Fach-Ausschuss.
Diskutieren Sie mit in unserem Forum:
https://forum.landtag.thueringen.de
Denken Sie daran:
Mit Ihren Beiträgen und Hinweisen können Sie sich an der Arbeit im Thüringer Landtag beteiligen!
Gast im Landtag
Der Thüringer Landtag ist offen und bürgernah.
Das heißt:
Jeder Mensch in Thüringen kann sich im Landtag über Politik informieren.
Zum Beispiel darüber,
wie man selbst noch mehr in der Politik mitbestimmen kann.
Der Landtag möchte,
dass alle Menschen etwas über die Arbeit der Abgeordneten erfahren.
Und über die Fraktionen
Daher bietet der Besucher-Dienst interessierten Menschen die Möglichkeit,
den Landtag von innen zu erleben.
Gruppen und Schul-Klassen können sich
für eine Führung durch den Thüringer Landtag anmelden.
Die Führungen sind dabei unterschiedlich.
Je nachdem was die jeweilige Gruppe schon über den Thüringer Landtag weiß.
Bei der Führung gibt es eine kurze Einführung.
Dabei wird zum Beispiel berichtet,
wie die Abgeordneten arbeiten.
Und welche Aufgaben sie haben.
Anschließend wird der Plenar-Saal vom Thüringer Landtag angeschaut.
Im Plenar-Saal sitzen alle Politiker vom Thüringer Landtag
und diskutieren über verschiedene Themen.
Zum Schluss der Führung gibt es ein Treffen mit Abgeordneten vom Thüringer Landtag.
Die Abgeordneten sind aus verschiedenen Parteien.
So können die Teilnehmer der Führung erleben,
wie politische Diskussionen sein können.
Und können sich dabei vorstellen,
wie neue Gesetze und Beschlüsse erarbeitet werden.
Das Gebäude vom Landtag – Die Architektur
Der Thüringer Landtag besteht aus mehreren Gebäuden.
Es gibt zum Beispiel das Fraktions-Gebäude.
Es ist das älteste Gebäude vom Thüringer Landtag
und wurde in den 40er Jahren als Behörden-Haus gebaut.
In den beiden unteren Etagen war die Geheime Staats-Polizei.
In den anderen Etagen waren Mitarbeiter der Regierung und der Behörden.
Ab dem Jahr 1953 war in dem Gebäude der Rat vom Bezirk Erfurt.
Ein weiteres Gebäude vom Landtag ist das Verwaltungs-Gebäude.
Es war das erste Hoch-Haus von Erfurt
und wurde im Jahr 1951 fertig gestellt.
Bis zum Ende der DDR war auch hier der Rat vom Bezirk Erfurt unter-gebracht.
Von 1990 bis 1995 wurde das Verwaltungs-Gebäude vom Landtag
und von einigen Mitarbeitern der Regierung genutzt.
Mittlerweile steht das Gebäude unter Denkmal-Schutz.
Bis ins Jahr 1999 wurde das Gebäude neu gemacht.
Nun sitzt auch der Präsident vom Landtag dort in einem Büro.
Ein anderes Gebäude ist das Funktions-Gebäude.
Dieses Gebäude nutzt der Thüringer Landtag seit dem Jahr 2002.
In dem eher schlichten Zweck-Bau haben die Ausschüsse
und Fraktionen ihre Tagungs-Räume.
Im Eingangs-Bereich und in den Fluren können unterschiedliche Ausstellungen betrachtet werden.
In diesem Gebäude befindet sich außerdem der Plenar-Saal.
Er ist sehr sachlich gehalten und hat dennoch schlichte Eleganz.
Die Plätze der Abgeordneten und die Regierungs-Bänke
sowie das Redner-Pult und das Präsidium sind im Kreis angeordnet.
Man kann also gleich sehen:
In diesem Raum wird diskutiert und um die besten Lösungen für Thüringen gekämpft.
Die Bilder sind von:
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013
Quellenangabe Headerfoto:
Von Inclusion Europe - http://www.inclusion-europe.org, Logo, https://de.wikipedia.org/w/index.php?curid=5951934