Landtagsgebäude
Drei Häuser - ein Parlament
Der Thüringer Landtag besteht nicht nur aus einem Gebäude. Vielmehr handelt es sich um einen ganzen Gebäudekomplex: Plenarsaal, Funktionsgebäude, Verwaltungshochhaus und Abgeordnetengebäude.
Wie unterschiedlich diese Gebäude in architektonischer Hinsicht sind, erkennt man auf den ersten Blick. Aber warum eigentlich? Der Thüringer Landtag ist ein Spiegel der thüringischen und deutschen Geschichte des 20. und 21. Jahrhunderts. Seine Gebäude sind steinerne Zeitzeugen, die einiges zu erzählen haben.
Das Abgeordnetengebäude
Die Baugeschichte des gesamten Areals begann in der Weimarer Republik. Erfurt gehörte damals rechtlich und administrativ nicht zu Thüringen, sondern war Hauptstadt des gleichnamigen Regierungsbezirks innerhalb der preußischen Provinz Sachsen mit der Hauptstadt Magdeburg.
1929 wurde an der Ostseite des Beethovenparks die Oberpostdirektion errichtet, die seit 1990 als Ministeriumssitz genutzt wird. Es handelt sich um ein neoklassizistisches Bauwerk mit rund 150 Meter langer Westfassade. 1931 entstand südlich des Parks das alte Steigerwald-Stadion mit weiteren Sportanlagen, damals „Mitteldeutsche Kampfbahn“ genannt.
1936 herrschten bereits die Nationalsozialisten in Deutschland. In dieser Zeit begann die Planung für ein neues Behördenhaus an der damaligen Hindenburgstraße (heute Arnstädter Straße). Dort sollten Dienststellen der preußischen Bezirksregierung und der Polizei untergebracht werden, die zuvor in der Stadt verteilt waren.
Neben diesem praktischen Grund hatten die entsprechenden Planungen noch einen weiteren Aspekt: Fritz Sauckel, der nationalsozialistische Reichsstatthalter und Gauleiter von Thüringen, hätte das preußische Erfurt nur zu gerne seinem Machtbereich eingegliedert. Mit dem Neubau wollten die preußischen Regierungsbehörden ihre Präsenz verdeutlichen und die Zugehörigkeit Erfurts zu Preußen untermauern.
Das Behördenhaus war von 1936 bis 1939 das größte öffentliche Bauvorhaben in der Stadt Erfurt, ja im gesamten Regierungsbezirk. Architekt war Wilhelm Pook, der aus dem südniedersächsischen Sieber im Harz stammte, erst wenige Jahre zuvor in den preußischen Staatsbaudienst eingetreten war und seine Laufbahn 1970 als Dezernent für Landesplanung und Wohnungswesen im niedersächsischen Sozialministerium beschließen sollte.
Der Entwurf sah einen monumentalen Klassizismus vor, der als repräsentativer Stil schon zuvor geschätzt worden war, in der NS-Zeit aber immer weiter übersteigert wurde. Geplant war eigentlich eine mächtige Vierflügelanlage mit Innenhof und Hauptfront zum Beethovenpark. Das heutige Abgeordnetengebäude stellt nur den ersten Bauabschnitt dar. Südlich des Beethovenparks sollte ein ebenfalls schlossähnlicher, noch größerer Verwaltungsbau für die Reichsbahndirektion entstehen und das „Verwaltungsforum“ vervollständigen. Dazu kam es jedoch wegen des Zweiten Weltkriegs nicht – jede zivile Bautätigkeit in Erfurt wurde eingestellt.
Das Bauvorhaben wurde von den Nationalsozialisten propagandistisch vereinnahmt, insbesondere beim Spatenstich im Oktober 1936, der vor dem Hintergrund eines NSDAP-Kreisparteitags stattfand, und anlässlich des Richtfests und der Einweihung im Mai 1939. Die Fertigstellung erfolgte fast ein Jahr nach dem ursprünglich geplanten Termin. Die Kosten für den 100 Meter langen Hausblock betrugen 1,5 Millionen Reichsmark und lagen damit um ein Drittel höher als anfangs kalkuliert, vor allem durch die reichliche Verwendung von Werksteinen zur Fassadengestaltung.
Bautechnisch bemerkenswert ist die Verbindung moderner Konstruktionen, z. B. die Verwendung von Eisenbeton für Fundamente, Keller und Decken, mit handwerklichem Mauerwerk und einer Dachkonstruktion aus Schiefer. Modernität wurde so zwar genutzt, aber zugleich kaschiert.
Architektonisch spiegelt der strenge Klassizismus ein herrschaftliches Staatsverständnis – der Weimarer Architekturhistoriker Klaus-Jürgen Winkler sprach von einer „nationalsozialistischen Variante preußischen Regierungsbaus“. Zugleich erhielt das Gebäude durch den Architekten Pook aber auch eine regionale Note, indem nicht der sonst bevorzugte kühle, helle Kalkstein als Verkleidung für Fassade und Sockel verwendet wurde, sondern der rötliche bzw. bräunlich-gelbe Maulbronner Sandstein. Diese wärmere Farbgebung sollte dem „landschaftlichen und baulichen Charakter Thüringens“ Rechnung tragen und kontrastierte mit dem hellen Putz und dem dunklen Schieferdach.
Neben den Regierungsbehörden war in der NS-Zeit auch die Geheime Staatspolizei (Gestapo) in den unteren beiden Geschossen des Südflügels untergebracht. Deren Räumlichkeiten verfügten über einen separaten Eingang und waren vom übrigen Gebäude baulich abgetrennt. Im Keller befindet sich eine frühere Haftzelle, die seit 2012 der Öffentlichkeit als Erinnerungsort zugänglich ist. Von diesem Gebäude aus organisierte das sogenannte Judenreferat der Gestapo ab 1942 die Deportation der Thüringer Juden in osteuropäische Ghettos und Konzentrationslager. Nur wenige Betroffene überlebten.
Durch Bombentreffer wurde das Gebäude gegen Ende des Krieges beschädigt, jedoch bis 1949 wiederhergestellt. Die weitere Nutzung erfolgte zusammen mit einem Neubau, der exemplarisch für die Geschichte des Gebäudekomplexes in der DDR steht.
Erinnerungsort Landtag
Das Verwaltungshochhaus
Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs und einem kurzen Intermezzo amerikanischer Besatzung wurde Thüringen Teil des sowjetischen Herrschaftsbereichs. Im Spätjahr 1946 erfolgte durch die Wahl eines Landtags und die Verabschiedung einer Verfassung die abermalige Konstituierung des Landes Thüringen, das durch die nationalsozialistische „Gleichschaltung“ 1933 den Status einer eigenständigen Gebietskörperschaft verloren hatte. Die Neugründung schloss nun auch bislang preußische Gebietsteile ein.
Dies hatte zur Folge, dass im Juli 1948 Erfurt zur Hauptstadt Thüringens bestimmt wurde. Für die Regierung und das Parlament, die bislang überwiegend in Weimar angesiedelt waren, benötigte man geeignete Räumlichkeiten. Nach ergebnisloser Diskussion mehrerer Entwürfe für ein Regierungsviertel kam es 1950 zur Ausschreibung eines Wettbewerbs für sieben Ministerien, den Sitz des Ministerpräsidenten und den Landtag.
Der Architekt Egon Hartmann (1919-2009) gelangte auf einen der beiden dritten Plätze (ein zweiter wurde nicht vergeben), erhielt aber auf Wunsch des Ministerpräsidenten Werner Eggerath (SED) schließlich den Auftrag, wobei Eggerath selbst die Idee einbrachte, als Sitz des Regierungschefs ein Hochhaus zu errichten.
Hartmann stammte aus Reichenberg im Sudetenland (Tschechoslowakei), hatte in Weimar studiert und litt lange an den Folgen schwerer Kriegsverletzungen. Bei ihm handelte es sich, wie bei Wilhelm Pook, um einen jungen, aufstrebenden Architekten Anfang 30. Nach erfolgreicher Durchführung zahlreicher Planungs- und Bauprojekte in der DDR übersiedelte er 1954 in die Bundesrepublik, promovierte in Darmstadt und wurde Baudirektor in München. Er gilt als „Schlüsselperson des Nachkriegsstädtebaus in Deutschland“ (Sophie Wolfrum).
Im Mai 1950 begann der Bau des Hochhauses als „Ministerialdienstgebäude“. Die Baugrube war schon ausgehoben, bevor die Pläne vollständig vorlagen, und auch im weiteren Verlauf wurden die Entwürfe gleitend umgesetzt. Aufgrund der Materialknappheit verwendete man überwiegend Ziegelstein. Aus statischen Gründen bedurfte es allerdings zweier Kellergeschosse aus Stahlbeton. Mit der Ausführung war die Erfurter Bauunion betraut. Nach anfänglichen Schwierigkeiten wurden die Arbeiten unter Einsatz rationeller Maurermethoden zügig ausgeführt.
Die Schlüsselübergabe des Gebäudes mit 110 Büroräumen fand am 4. August 1951 statt. Die Baukosten betrugen 1,9 Mio. Mark. Im 9. Stock hatte der Ministerpräsident seinen Sitz; dort befand sich auch ein Dachgarten mit offener Galerie. Es handelte sich um das erste in der DDR gebaute Hochhaus außerhalb Berlins.
Die Architektur wird heute als „zeitgemäß schlicht“ bezeichnet. Der Architekt selbst, kein politischer Parteigänger, verstand sie als „klar“ und „zeitlos.“ Der Baukörper, der ebenso wie die Fassade streng geometrisch und allseitig symmetrisch ist und auf klassischen Proportionsregeln beruht, lässt sich aber durchaus als Ausdruck eines an der Funktion und einem planerischen Staatsverständnis orientierten Stils interpretieren.
Unmittelbar nach der Fertigstellung regte sich jedoch heftige Kritik: In einer Pressekampagne, die im August 1951 im Erfurter SED-Organ „Das Volk“ begann und sich über Wochen hinzog, war von „Amerikanismus in der Landeshauptstadt Erfurt“, von „formalistischer“ und „kosmopolitischer“ Architektur die Rede. Dahinter standen Propagandisten einer Architekturpolitik, die vorübergehend das Ideal einer „nationalen deutschen Baukunst“ propagierte, die sich wiederum an sowjetischen Vorbildern orientieren sollte.
Kritik hatte es zuvor schon am Standort des Regierungssitzes gegeben, der nach Meinung führender Ost-Berliner Stadtplaner und Architekten nicht an den Stadtrand, sondern auf den Petersberg und den Domplatz gehört hätte.
Im Zusammenhang mit dieser Kontroverse erhielt das Hochhaus auch seinen Spitznamen „Eierkiste“. In seinen Erinnerungen berichtet Egon Hartmann, dass Professor Hanns Hopp, Abteilungsdirekter am Berliner Institut für Hochbau und Städtebau und energischer Kritiker des Gebäudes, bei einem Besuch in Erfurt zu ihm sagte:
„Wenn ich etwas blinzle, dann sieht Ihr Hochhaus aus wie eine Eierkiste.“
Schlagfertig erwiderte Hartmann:
„Herr Professor, wenn ich etwas blinzle, dann sieht Ihr Anzug aus wie ein Sack.“
Die Aufregung um das Hochhaus flaute auch wieder ab, zumal Egon Hartmann mit seinem Architekten-Kollektiv 1951 den ersten Preis beim Wettbewerb zur Gestaltung der Ost-Berliner Stalinallee gewann. Als im Juli 1952 die Länder in der DDR abgeschafft und durch Bezirke ersetzt wurden, zog der Rat des Bezirks Erfurt mit seinen verschiedenen Fachabteilungen in den Gebäudekomplex am Beethovenplatz und hatte dort fast vier Jahrzehnte lang seinen Sitz. Anfang der 80er Jahre wurde die Aufzugsanlage erneuert, das Hochhaus erhielt ein Maschinenhaus. Ebenfalls in dieser Zeit wurde ein eingeschossiger Erweiterungsbau mit Küche und Speisesaal errichtet.
Justizanbau
Weitgehend parallel zum Hochhaus entstand der sogenannte Justizanbau, der für das Thüringer Oberlandesgericht vorgesehen war. Er umfasste den Gerichtssaal und eine Bibliothek für 100.000 Bände. Rechtwinklig an das Behördenhaus anschließend, in dem das Justizministerium untergebracht war, verfügte er zudem über Sitzungs- und Büroräume. Eine verglaste Verbindungsbrücke ermöglichte den direkten Zugang zum ersten Obergeschoss des Hochhauses.
Der zweigeschossige Anbau, ebenfalls von ausgesprochener Einfachheit, wurde im April 1951 fertiggestellt. Die Baukosten betrugen 1,3 Mio. Mark. Hier zog im Frühjahr 1951 der Landtag mit seinen 100 Abgeordneten ein, wobei der Gerichtssaal als Plenarsaal diente. Es handelte sich dabei erklärtermaßen um ein Provisorium, denn man hatte als Sitz des Parlaments eigentlich das ehemalige Offizierskasino in der Blosenburgstraße vorgesehen (heute Seniorenheim der Diakonie).
Doch zu einem Umzug kam es aufgrund der Auflösung des Landes Thüringen im folgenden Jahr nicht mehr. Ab 1952 wurde der Justizanbau ebenfalls von den Verwaltungsbehörden des Bezirks Erfurt genutzt. Im Gerichtssaal führten die Abgeordneten des Bezirkstags ihre Sitzungen durch.
Umbau nach 1990
1990 wurde das Land Thüringen zum dritten Mal im 20. Jahrhundert gegründet. Pläne, das Haus der Gewerkschaften am Juri-Gagarin-Ring zum Sitz des Landtags zu machen, ließen sich aufgrund ungeklärter Eigentumsverhältnisse und anderweitiger Nutzung nicht verwirklichen. Man entschied sich nun für die Liegenschaft der ehemaligen Bezirksverwaltungsbehörde.
Der Gebäudekomplex musste Anfang der 90er Jahre baulich und technisch modernisiert werden, um den Anforderungen als Sitz des Parlaments gerecht zu werden. Die Aufgabe, den Abgeordneten und der Verwaltung akzeptable Arbeitsbedingungen zu schaffen, wurde unter großem Zeitdruck und bei laufendem Parlamentsbetrieb durchgeführt.
Allerdings wurde sehr schnell klar, dass die vorhandenen Bauten für die Bedürfnisse eines modernen Landesparlaments nicht ausreichten. So entstanden bald Ideen und Projekte zum Ausbau und zur Erweiterung des Gebäudekomplexes. 1995 gewann der Architekt Michael Weindel einen entsprechenden Wettbewerb. 1997 beschloss der Ältestenrat die Verwirklichung des siegreichen Entwurfs.
In einem ersten Bauabschnitt fand ab 1998 eine umfassende Renovierung des Hochhauses statt. Zur Nutzung des Verwaltungshochhauses durch den Thüringer Landtag mussten verschiedene Grundrissänderungen vorgenommen werden. Das 9. Obergeschoss wurde komplett neu errichtet. Im Oktober 1999 konnte das sanierte Gebäude von der Landtagsverwaltung bezogen werden.
Funktionsgebäude und Plenarsaal
Der zweite Bauabschnitt umfasste, nach dem Abriss des veralteten, nicht mehr zweckentsprechenden Justizanbaus mit Plenarsaal, den Neubau des Funktionsgebäudes, des Plenarsaals und der Tiefgarage. Die Bauarbeiten begannen im Januar 2001. Im August 2002 wurde das Funktionsgebäude seiner Bestimmung übergeben. Im Anschluss begann man mit den Arbeiten am Plenarsaal, die im November 2003 abgeschlossen waren. Die Gesamtkosten beliefen sich auf 39,7 Mio. Euro.
Architektonisch antwortet der transparente, gleichermaßen schlichte wie ansprechende Zweckbau des Funktionsgebäudes auf die vorhandenen Bauten des Ensembles und ihre Geschichte. Ausschüsse und Fraktionen können sich in großen und hellen Tagungsräumen ihren Aufgaben widmen – anders als unter den beengten Verhältnissen im Abgeordnetengebäude. Auch die Bedingungen für öffentliche Sitzungen und die Betreuung der Besucher des Landtags sind nun viel günstiger. Foyer und Flure bieten ausreichend Raum für interessante und sehenswerte Ausstellungen.
Kommunikation wird im Thüringer Landtag großgeschrieben: Im Raum der Landespressekonferenz stehen Politiker den Journalisten Rede und Antwort. Als Gegenpol dazu wurde ein „Raum der Stille“ als Ort der Besinnung geschaffen, der unter anderem den angemessenen Rahmen für ökumenische Morgenandachten vor den Plenarsitzungen bildet. Optisch aufgelockert wird der moderne Bau durch großzügig gestaltete Grünflächen auf zwei Ebenen.
Sachlichkeit, schlichte Eleganz und Transparenz zeichnen den Plenarsaal aus, das Herzstück des Thüringer Landtags. Helles Buchenholz, viel Glas und dezente Grautöne schaffen eine ebenso freundliche wie konzentrierte Atmosphäre in dem pavillonartigen Gebäude. Präsidium, Rednerpult, die Plätze der Abgeordneten und die Regierungsbänke sind im Kreis angeordnet, was die Gleichberechtigung der Partner im Diskussionsprozess symbolisiert. Rundum verglast, signalisiert der Plenarsaal Offenheit nach außen, also größtmöglichen Einblick der Bürger in die parlamentarische Arbeit.
Das viele Glas in den Neubauten sorgt zudem für eine gute natürliche Belichtung, was der Arbeitsplatzqualität zugutekommt. Im Inneren wurde auf Übersichtlichkeit und kurze Wege geachtet. Zugleich fungieren die Neubauten als Verbindungselemente zwischen den älteren, denkmalgeschützten „Zeitzeugen“.
Über den Denkmalscharakter seiner Gebäude hinaus hat das Parlament Akzente gesetzt, um die Erinnerung an bestimmte Personen zu bewahren und Menschen besonders zu würdigen. Die Etablierung der Haftzelle als Gedenkort für die NS-Opfer, insbesondere für die ermordeten Thüringer Juden, wurde bereits erwähnt. An die Verfolgung demokratischer Abgeordneter in der SED-Diktatur erinnert ein Wandrelief im Foyer des Abgeordnetengebäudes. Dem Schriftsteller und Dissidenten Jürgen Fuchs (1950-1999) ist eine Informationsstele im Foyer gewidmet. Dass die Straße, an welcher der Landtag liegt, seinen Namen trägt, soll immer wieder ins Bewusstsein rufen, wieviel wir dem Mut der Bürgerrechtler in der DDR verdanken und wie wichtig auch heute der Einsatz für die Demokratie ist.
Der Thüringer Landtag ist sich der spannungsreichen Geschichte seiner Gebäude bewusst und hat sie kritisch-konstruktiv in sein architektonisches Konzept eingebunden. Ausdrucksformen unterschiedlicher Epochen thüringischer und deutscher Geschichte stehen damit nicht unverbunden nebeneinander, sondern fügen sich zu einem Gebäudekomplex zusammen, in dem sich die Erfahrungen eines Jahrhunderts mit vielen Hoch- und Tiefpunkten spiegeln.
Die bewusste Auseinandersetzung mit dieser wechselvollen Vergangenheit kann auch heute dabei helfen, gute Wege in die Zukunft zu finden.
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- Broschüre Drei Häuser – ein Parlament
Dienstag, 12.07.2022 - PDF 23,82 MB