
Untersuchungs-
ausschuss 8/1
Untersuchungsausschuss 8/1 - Corona-Maßnahmen in Thüringen
Gemäß Artikel 64 Abs. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit § 2 Abs. 1 des Untersuchungsausschussgesetzes und § 83 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags wird ein Untersuchungsausschuss zum Thema "Untersuchung der Maßnahmen der Landesregierung zur Eindämmung und Bewältigung der Infektionskrankheit COVID-19 im Hinblick auf Fehler, Versäumnisse und Handlungsempfehlungen für die Zukunft" (kurz: Corona-Maßnahmen in Thüringen) eingesetzt.
Der Untersuchungsausschuss soll
I.
Handlungen und Unterlassungen der Landesregierung im Rahmen ihrer Politik zur Eindämmung und Bewältigung der Infektionskrankheit COVID-19 bis zum 30. September 2024 umfassend untersuchen;
II.
aufklären, ob die COVID-19-bezogenen Maßnahmen der Landesregierung und ihrer nachgeordneten Behörden, welche überwiegend in Umsetzung gemeinsamer Beschlüsse von Ministerpräsidentenkonferenzen unter Beteiligung der Bundesregierung getroffen wurden, eine ausreichende gesetzliche Basis hatten und ob sie mit dem Rechtsstaatsprinzip im Allgemeinen und dem Verhältnismäßigkeitsprinzip im Besonderen sowie sonstigen verfassungsrechtlichen Prinzipien vereinbar waren;
III.
aufklären, ob vermeidbare Fehler im Umgang mit COVID-19 gemacht wurden; IV. aus den Erkenntnissen seiner Untersuchung Handlungsempfehlungen ableiten, um beim Umgang mit künftigen Ausbrüchen von neuartigen Infektionskrankheiten Fehler zu vermeiden und staatliche Strukturen resilienter gegen medizinische Notfalllagen zu machen.
→ Die Begründung sowie alle Dokumente und Informationen zum parlamentarischen Ablauf finden Sie hier.
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Drucksache 8/432 (Beschluss - Einsetzung eines Untersuchungsausschusses)
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Titel- und Teaserfoto: Stock-Fotografie-ID:1214917974