UA 7/4 - Postenaffäre
Gemäß Artikel 64 Abs. 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit § 2 Abs. 1 des Untersuchungsausschußgesetzes und § 83 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags wird ein Untersuchungsausschuss zu folgendem Thema eingesetzt: "Mögliches Fehlverhalten der Landesregierung bei der Besetzung öffentlicher Ämter bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären sowie Stellen von persönlichen Mitarbeitern in den Leitungsbereichen der Ministerien und der Staatskanzlei" (kurz: "Untersuchungsausschuss Postenaffäre").
Den Untersuchungsauftag finden Sie in der Drucksache 7/7914
→ Die Begründung sowie alle Dokumente und Informationen zum parlamentarischen Ablauf finden Sie hier.