Parlamentarische Kontrollkommission
Kontrolle des Verfassungsschutzes
Am 21. August 2024 hat sich die Parlamentarische Kontrollkommission des 7. Landtags auf Einladung der Präsidentin des Landtags konstituiert. Die Parlamentarische Kontrollkommission hat die Aufgabe, die Tätigkeit des Amts für Verfassungsschutz zu kontrollieren. Der Parlamentarischen Kontrollkommission gehören derzeit vier gewählte Abgeordnete an.
Die Parlamentarische Kontrollkommission ist nach Artikel 97 der Verfassung des Freistaates Thüringen Legitimationsgrundlage des Verfassungsschutzes und befähigt diesen, seine gesetzliche Aufgabe im Verfassungsschutzverbund von Bund und Ländern zu erfüllen.
Diese Kommission wird vom Innenminister in der Regel monatlich umfassend über die allgemeine Tätigkeit des Verfassungsschutzes und über Vorgänge von besonderer Bedeutung unterrichtet. Ihre Aufgaben und Befugnisse sind im Einzelnen im Thüringer Verfassungsschutzgesetz geregelt.
Die Mitglieder der Kommission können weitere Berichte verlangen, Auskunftspersonen hören, sich einen umfassenden Eindruck vor Ort verschaffen und Sachverständige beauftragen. Die Parlamentarische Kontrollkommission wird von einem ständigen Geschäftsführer unterstützt, der das Vertrauen der Parlamentarischen Kontrollkommission benötigt. Die Kommission erstattet dem Landtag alle zwei Jahre Bericht über ihre Tätigkeit.