
Parlamentarische Kontrollkommission
Kontrolle des Verfassungsschutzes
Am 4. April 2025 hat der Landtag die Mitglieder der Parlamentarische Kontrollkommission (ParlKK)
des 8. Landtags gewählt. Die ParlKK hat gemäß Art. 97 Satz 3 der Verfassung des Freistaats
Thüringen die Aufgabe, die Tätigkeit des Amts für Verfassungsschutz beim Thüringer Ministerium für
Inneres, Kommunales und Landesentwicklung zu kontrollieren. Der ParlKK gehören nach Festlegung
des Landtags in der 8. Wahlperiode vier Mitglieder an.
Mitglieder
Die ParlKK wird vom Innenminister in der Regel monatlich umfassend über die allgemeine Tätigkeit
des Verfassungsschutzes und über Vorgänge von besonderer Bedeutung unterrichtet. Ihre Aufgaben
und Befugnisse sind im Einzelnen im Thüringer Verfassungsschutzgesetz geregelt.
Die Mitglieder der Kommission können weitere Berichte verlangen, Auskunftspersonen hören, sich
einen umfassenden Eindruck vor Ort verschaffen und Sachverständige beauftragen. Die geheim
tagende Kommission wird von einem ständigen Geschäftsführer unterstützt, der über die Befähigung
zum Richteramt verfügt und das Vertrauen der Kommission benötigt. Die Kommission erstattet dem
Landtag alle zwei Jahre Bericht über ihre Tätigkeit.