
Enquete-Kommission
Enquetekommission "Lehren aus der SARS-CoV-2-Pandemie in Thüringen:
Handlungsempfehlungen für künftige Endemie-, Pandemie- und sonstige Gesundheits-Krisenlagen"
I. Einsetzung
Der Landtag setzt gemäß Artikel 63 der Verfassung des Freistaats Thüringen und § 84 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags eine Enquetekommission "Lehren aus der SARS-CoV-2-Pandemie in Thüringen: Handlungsempfehlungen für künftige Endemie-, Pandemie- und sonstige Gesundheits-Krisenlagen" ein.
II. Ziel und Fragestellungen
Die Enquetekommission soll die Erfahrungen aus der Zeit der SARSCoV-2-Pandemie bündeln und Handlungsempfehlungen für künftige Endemie-, Pandemie- und sonstige Gesundheits-Krisenlagen erarbeiten. Zu diesem Ziel nimmt sie eine Bestandsaufnahme von Verlauf und Folgen des Pandemiegeschehens in Thüringen sowie der politischen Maßnahmen währenddessen vor, die zur Eindämmung, Prävention und zum Umgang mit den Auswirkungen der SARS-CoV2-Pandemie getroffen wurden. Die oft unter hohem Zeitdruck und auf sich schnell verändernden Informationsgrundlagen getroffenen Entscheidungen in einer konkreten Krisensituation arbeitet die Enquetekommission mit dem Ziel auf, Politik, Wirtschaft, Gesellschaft, Gesundheits- und Arbeitssystem im Freistaat Thüringen nachhaltig auf mögliche Krisen und Notfälle vorbereiten zu können. Darüber hinaus soll sie klären, welche längerfristigen politischen Weichenstellungen sich durch die pandemische Lage als besonders herausfordernd und/oder nicht für Krisenfälle geeignet erwiesen haben – etwa in den Bereichen Gesundheits- und Pflegeversorgung, Resilienz von Familien, Bildungspolitik, soziale Absicherung, Wohnungsbau, Digitalisierung in Verwaltungs-, Bildungs- und Gesundheits-Kontexten – und welche Schlussfolgerungen sich daraus für die Zukunft ableiten lassen. Die Enquetekommission orientiert sich dabei insbesondere an folgenden Schwerpunktsetzungen. Sie kann diese im Rahmen ihres Auftrags ergänzen oder konkretisieren, sollten sich hierzu im Laufe ihrer Arbeit Gründe ergeben.
→ Die Begründung sowie alle Dokumente und Informationen zum parlamentarischen Ablauf finden Sie hier.
Was ist eine Enquete-Kommission?
Zur Vorbereitung von Entscheidungen über umfangreiche und bedeutsame Sachverhalte kann der Landtag Enquete-Kommissionen einsetzen (Artikel 63 der Landesverfassung). Aufgabe dieser Kommissionen ist es, dem Parlament das zur Klärung komplizierter und umfangreicher Sachgebiete erforderliche Material zu erarbeiten, das Ergebnis der Untersuchungen zu bewerten und dem Landtag Empfehlungen vorzulegen. Zu Mitgliedern der Enquete-Kommissionen können auch Personen berufen werden, die nicht Mitglieder des Landtags sind; die Enquete-Kommissionen gehören daher auch nicht zu den Fachausschüssen des Parlaments. Ihre Tätigkeit ist jedoch der parlamentarischen Arbeit zugeordnet. Die Ergebnisse ihrer Arbeit finden über die Diskussion ihrer Schlussberichte und im Wege parlamentarischer Initiativen Eingang in die Beratungen des Landtags.
Quelle Illustration: © Stock-Illustration-ID:1382261843