Wahlprüfungs-ausschuss
Der Wahlprüfungsausschuss berät über die Gültigkeit der Wahlen, wenn zum Beispiel Bestimmungen des Grundgesetzes, der Verfassung des Freistaats Thüringen oder des Landeswahlgesetzes bei der Durchführung der Wahl oder bei der Ermittlung des Wahlergebnisses in einer Weise verletzt worden sind, die die Verteilung der Sitze im Landtag beeinflusst. Zudem prüft er, ob gegebenenfalls Listennachfolger nachträglich berufen werden müssen oder auch ob ein Abgeordneter nach der Wahl die Mitgliedschaft im Landtag verloren hat bzw. am Tag der Wahl nicht wählbar war. Der Wahlprüfungsausschuss beschäftigt sich außerdem mit der rechnerischen Richtigstellung und der Neufeststellung des Wahlergebnisses.
Mitglieder
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- Verfassung des Freistaats Thüringen
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Einladung
Donnerstag, 14.11.2024 - PDF 12,04 KB - PDF ist nicht barrierefrei
Mittwoch, 02.12.2020 - PDF 19,37 KB - PDF ist nicht barrierefrei
Dienstag, 30.06.2020 - PDF 27,10 KB - PDF ist nicht barrierefrei