Die Strafvollzugskommission ist ein Unterausschuss des Petitionsausschusses. Sie behandelt die ihr vom Petitionsausschuss überwiesenen Petitionen und befasst sich mit dem Vollzug von Untersuchungshaft, Jugendstrafen und Freiheitsstrafen sowie freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung. Dazu besucht die Strafvollzugskommission regelmäßig die Thüringer Vollzugseinrichtungen. Es ist langjährige Praxis, dass sich Inhaftierte anlässlich der Besuche der Strafvollzugskommission in den Vollzugseinrichtungen unmittelbar an die Mitglieder der Kommission wenden können. Sofern sich Probleme nicht unmittelbar im Gespräch mit der jeweiligen Anstaltsleitung lösen lassen, werden die vorgetragenen Bitten oder Beschwerden vom Petitionsausschuss als Petitionen weiter bearbeitet.

Konstituierende Sitzung des Thüringer Landtags (Foto: THL)

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