Justizausschuss
Justizausschuss
Der Justizausschuss befasst sich mit Gesetzesvorhaben und Anträgen auf Landesebene zum Öffentlichen Recht, Zivil- und Strafrecht. Der Ausschuss ist zuständig für die abschließende rechtsförmliche Kontrolle entsprechender Gesetzentwürfe, wie etwa zur Rechtsstellung von Landesministern, Richtern und Staatsanwälten oder Referendaren im juristischen Vorbereitungsdienst. Darüber hinaus beschäftigt sich der Ausschuss mit Fragen, die im Zusammenhang mit dem Strafvollzug in den Justizvollzugsanstalten des Landes stehen.
Weitere Aufgabenbereiche ergeben sich direkt aus der Geschäftsordnung:
So entscheidet der Ausschuss über Ersuchen von Staatsanwaltschaften und Gerichten zur Aufhebung der Immunität von Abgeordneten für die Durchführung von Ermittlungs- oder Strafverfahren, § 104 Abs. 1 Geschäftsordnung des Thüringer Landtags. Er erarbeitet Empfehlungen an den Präsidenten in allen Verfahren vor dem Thüringer Verfassungsgerichtshof oder dem Bundesverfassungsgericht, in denen dem Landtag vom Gericht Gelegenheit zur Stellungnahme oder zum Verfahrensbeitritt gegeben wird, § 104a Geschäftsordnung des Thüringer Landtags. Zudem unterbreitet er Vorschläge zur Auslegung der Geschäftsordnung des Landtags, §§ 121 bis 123 Geschäftsordnung des Thüringer Landtags.
Vorsitz
Mitglieder
Einladung
Freitag, 08.11.2024 - PDF 9,01 KB - PDF ist nicht barrierefrei
Freitag, 18.10.2024 - PDF 9,10 KB - PDF ist nicht barrierefrei