Der Haushalts- und Finanzausschuss berät u. a. den von der Landesregierung vorgelegten Landeshaushalt, der den gegenwärtigen Bedürfnissen gerecht werden soll, aber auch die Belastung künftiger Generationen im Blick behalten soll.

Der Haushalts- und Finanzausschuss kontrolliert die Verwendung der Gelder durch die Landesregierung und bereitet die Entlastung der Landesregierung und des Thüringer Rechnungshofs vor. Wichtige Themen im Ausschuss sind auch die Versorgung und die Beihilfe der Landesbeamten sowie die Einführung der elektronischen Verwaltung im Freistaat (E-Government). Zahlreiche Maßnahmen im Haushaltsvollzug bedürfen der Einwilligung des Haushalts- und Finanzausschusses, wie z. B. die Veräußerung von Grundstücken.

Konstituierung des Haushalts- und Finanzausschusses

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Der Landtag übt sein Budgetrecht in parlamentarischer Eigenverantwortung aus.

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