Der Europaausschuss befasst sich u. a. mit den möglichen Auswirkungen bundes- und europapolitischer Entscheidungen auf Thüringen und überprüft, ob Gesetzesinitiativen der EU mit dem Subsidiaritätsprinzip vereinbar sind. Der Ausschuss entscheidet in öffentlicher Sitzung in der Regel an Stelle des Landtags. Die Landesregierung berücksichtigt die Stellungnahmen des Landtags bei Beratungen im Bundesrat. Der Landtag leitet seine Beschlüsse insbesondere auch der Europäischen Kommission zu. Weiterhin beschäftigt sich der Ausschuss mit der Gestaltung der vielfältigen Kulturlandschaft Thüringens sowie mit medienpolitischen Fragen.

Konstituierung des Europaausschusses

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