![Justitia, die Göttin der Gerechtigkeit](/fileadmin/_processed_/5/f/csm_Titel_AfMJV_ffb4d415d7.jpg)
Ausschuss für Justiz, Migration und Verbraucherschutz
Ausschuss für Justiz, Migration und Verbraucherschutz
Der Ausschuss für Justiz, Migration und Verbraucherschutz (AfJMV) befasst sich mit Gesetzesvorhaben und Anträgen auf Landesebene zur Rechtspflege, zur Juristenausbildung und zum Strafvollzug in den Justizvollzugsanstalten des Landes. Er ist zuständig für die detaillierte inhaltliche Beratung und die abschließende rechtsförmliche Kontrolle entsprechender Gesetzentwürfe, wie etwa zur Rechtsstellung von Landesministern, Richtern und Staatsanwälten oder Referendaren im juristischen Vorbereitungsdienst.
Ein weiterer Schwerpunkt der Ausschussarbeit liegt in der Beratung aller Vorlagen, die die Aufnahme, Unterbringung, Versorgung und Integration geflüchteter Menschen betreffen, wie etwa die Regelungen des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes.
Weitere Aufgabenbereiche ergeben sich direkt aus der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags (GO): So entscheidet der Ausschuss abschließend über Ersuchen von Staatsanwaltschaften und Gerichten zur Aufhebung der Immunität von Abgeordneten für die Durchführung von Ermittlungs- oder Strafverfahren (§ 104 Abs. 1 GO). Er erarbeitet Empfehlungen an den Präsidenten des Thüringer Landtags in allen Verfahren vor dem Thüringer Verfassungsgerichtshof oder dem Bundesverfassungsgericht, in denen dem Landtag vom Gericht Gelegenheit zur Stellungnahme oder zum Verfahrensbeitritt gegeben wird (§ 104a GO). Zudem unterbreitet er Vorschläge zur Auslegung der Geschäftsordnung des Landtags (§§ 121 bis 123 GO).
Schließlich fallen auch Grundsatzfragen der Verbraucherpolitik und des wirtschaftlichen Verbraucherschutzes in den Zuständigkeitsbereich des Ausschusses.
Vorsitz
Mitglieder
Einladung
Mittwoch, 22.01.2025 - PDF 20,21 KB - PDF ist nicht barrierefrei