Ältestenrat
Ältestenrat
Der Landtag beschließt zu Beginn der Legislaturperiode über die Größe des Ältestenrat. Der Ältestenrat der 8. Legislaturperiode besteht aus 12 Abgeordneten. Auf die Fraktionen entfallen folgende Stellenanteile:
- Fraktion der AfD: 4
- Fraktion der CDU: 3
- Fraktion der BSW: 2
- Fraktion Die Linke: 2
- Fraktion der SPD: 1
Der Ältestenrat unterstützt den Präsidenten bei der Führung der Geschäfte und führt z. B. zwischen den Fraktionen eine Verständigung über den jährlichen Arbeitsplan des Landtags sowie über die Besetzung der Stellen der Ausschussvorsitzenden und ihrer Stellvertreter herbei. Der Ältestenrat bereitet zudem die Plenarsitzungen vor, indem er sich über deren vorläufige Tagesordnung verständigt.
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Drs. 8/38 (Beschluss - Bestimmung der Anzahl der Mitglieder des Ältestenrats)
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