Wahlen - erklärt
Wahlen durch den Thüringer Landtag
Eine Hauptaufgabe des Thüringer Landtags ist die Wahl des Ministerpräsidenten sowie des Präsidenten und der Vizepräsidenten des Landtags. Zudem wählt der Landtag Mitglieder weiterer Gremien bzw. wirkt an deren Bestimmung mit.
Wahl des Landtagspräsidenten
Der Präsident und die Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten werden vom Landtag aus seiner Mitte für die Dauer der Wahlperiode gewählt.
Der Landtagspräsident leitet die Sitzungen des Landtags nach Maßgabe der Geschäftsordnung, er führt die Geschäfte des Landtags und übt das Hausrecht, die Ordnungs- und die Polizeigewalt im Landtagsgebäude aus.
Er vertritt das Land in Angelegenheiten des Landtags und leitet dessen Verwaltung und die wirtschaftlichen Angelegenheiten nach Maßgabe des Haushaltsgesetzes.
Landtagspräsident/in | Geburtsjahr | Amtsantritt | Ende der Amtszeit | Wahlperiode | |
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Dr. Gottfried Müller (CDU) | 1934 | 25.10.1990 | 09.11.1994 | 1. | |
Dr. Frank-Michael Pietzsch (CDU) | 1942 | 11.11.1994 | 30.09.1999 | 2. | |
Christine Lieberknecht (CDU) | 1958 | 02.10.1999 | 07.07.2004 | 3. | |
Prof. Dr. Ing.-habil Dagmar Schipanski (CDU) | 1943 | 09.07.2004 | 28.09.2009 | 4. | |
Birgit Diezel (CDU) | 1958 | 30.09.2009 | 14.10.2014 | 5. | |
Christian Carius (CDU) | 1976 | 14.10.2014 | 31.10.2018 | 6. | |
Birgit Diezel (CDU) | 1958 | 12.12.2018 | 26.11.2019 | 6. | |
Birgit Pommer (DIE LINKE) | 1959 | 26.11.2019 | 28.11.2024 | 7. | |
Dr. Thadäus König (CDU) | 1982 | 28.11.2024 | im Amt | 8. |
Wahl des Ministerpräsidenten
Gemäß Artikel 70 Absatz 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen wird der Ministerpräsident vom Landtag mit der Mehrheit seiner Mitglieder ohne Aussprache in geheimer Abstimmung gewählt.
Der Ministerpräsident bestimmt die Richtlinien der Regierungspolitik, er führt den Vorsitz in der Landesregierung, leitet deren Geschäfte und vertritt das Land nach außen, soweit dies nicht Aufgabe des Landtagspräsidenten ist.
Ministerpräsident/in | Geburtsjahr | Amtsantritt | Ende der Amtszeit | Wahlperiode | |
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Josef Duchač | 1938 | 08.11.1990 | 23.01.1992 | 1. | |
Bernhard Vogel | 1932 | 05.02.1992 | 05.06.2003 | 1., 2., 3. | |
Dieter Althaus | 1958 | 05.06.2003 | 30.10.2009 | 3., 4. | |
Christine Lieberknecht | 1958 | 30.10.2009 | 05.12.2014 | 5. | |
Bodo Ramelow | 1956 | 05.12.2014 | 05.02.2020 | 6. | |
Thomas L. Kemmerich | 1965 | 05.02.2020 | 04.03.2020 | 7. | |
Bodo Ramelow | 1956 | 04.03.2020 | im Amt | 7. |
Wahl der Richter des Thüringer Verfassungsgerichtshofs
Die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs werden durch den Landtag mit Zweidrittelmehrheit auf Zeit gewählt.
Der Verfassungsgerichtshof ist als ranghöchstes Gericht des Freistaats Thüringen zur Kontrolle der Exekutive, der Legislative und gerichtlicher Entscheidungen des Landes berufen.
Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs binden nach § 25 des Thüringer Verfassungsgerichtshofgesetzes die Verfassungsorgane des Landes sowie alle Thüringer Gerichte und Behörden.
Wahl des Präsidenten und Vizepräsidenten des Thüringer Rechnungshofs
Der Präsident und der Vizepräsident des Rechnungshofs werden von den Abgeordneten des Landtags mit Zweidrittelmehrheit gewählt. Die weiteren Mitglieder werden auf Vorschlag des Präsidenten des Landesrechnungshofs mit Zustimmung des Landtags vom Ministerpräsidenten ernannt.
Der Landesrechnungshof überwacht die gesamte Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes. Er ist eine selbständige, nur dem Gesetz unterworfene oberste Landesbehörde. Seine Mitglieder besitzen richterliche Unabhängigkeit.
Wahl der Landesbeauftragten
Der Thüringer Landtag wählt außerdem die Beauftragten beim Thüringer Landtag. Das sind:
- Landesbeauftragter des Freistaats Thüringen zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
- Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- Bürgerbeauftragter des Landes Thüringen
- Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderungen
Wahl der Mitglieder der Bundesversammlung
Aufgabe der Bundesversammlung ist es den Bundespräsidenten zu wählen. Die Bundesversammlung besteht aus den Mitgliedern des Bundestages und einer gleichen Anzahl von Mitgliedern, die von den Volksvertretungen der Länder gewählt werden.
Wahl der Mitglieder des Richterwahlausschuss
Die Entscheidung des Justizministers über die Berufung von Richtern auf Lebenszeit bedarf der Zustimmung des Richterwahlausschusses. Der Landtag wählt zwei Drittel der Mitglieder des Richterwahlausschusses mit Zweidrittelmehrheit. Dabei muss jede Landtagsfraktion mit mindestens einer Person vertreten sein.
Wahlen oder Benennungen der Mitglieder folgender Gremien:
- Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission und der G-10-Kommission
- Vorsitz und stellvertretender Vorsitz der Untersuchungsausschüsse
- Ehrenamtliche Richter des Thüringer Finanzgerichts
- Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Richter an den Verwaltungsgerichten
- Kuratorium der Thüringer Landeszentrale für politische Bildung
- Landessportkonferenz
- Landesjugendhilfeausschuss
- Stiftungsrat der Stiftung Europäische Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätte Weimar
- Stiftungsrat der Thüringer Stiftung Hilfe für blinde und sehbehinderte Menschen
- Stiftungsrat der Thüringer Ehrenamtsstiftung
- Stiftungsrat der Stiftung Ettersberg
- Thüringer Landesdenkmalrat
- Beirat des Innenministeriums nach dem Thüringer Liegenschaftsverwertungsgesetz
- Verwaltungsrat der Anstalt des öffentlichen Rechts „ThüringenForst“
- Kuratorium der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT)
- Ausschuss der Regionen
- Kongresses der Gemeinden und Regionen Europas (KRGE) beim Europarat
- Beirat beim Landesbeauftragten für den Datenschutz
- MDR-Rundfunkrat
- ZDF-Fernsehrat
- Aufsichtsrat der Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur (ThEGA)
Darüber hinaus dürfen die Mitglieder der Landesregierung ohne die Zustimmung des Landtags nicht der Leitung oder dem Aufsichtsgremium eines auf Erwerb gerichteten Unternehmens angehören (Artikel 72 Absatz 2 Verfassung des Freistaats Thüringen).