Europa
Thüringen in Europa
Was?
Für viele Thüringer Bürgerinnen und Bürger ist die Europäische Union weit entfernt: Entscheidungen, die im fernen Brüssel oder Straßburg getroffen werden, scheinen für unseren Alltag kaum Bedeutung zu haben. Doch Europa ist viel näher, als man denkt! Die Europäische Union (EU) wirkt heute in viele Lebensbereiche hinein: Nur wenige wissen, dass rund 70 Prozent aller in Deutschland verabschiedeten Gesetze auf europäischer Ebene in Gang gebracht werden. Neben dem Bundestag und dem Bundesrat haben sich seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon im Jahre 2009 auch die Landtage zu Akteuren entwickelt, die im europäischen Rechtsetzungsprozess im Rahmen des Subsidiaritätsfrühwarnsystems mitwirken. Sie können aufgrund ihrer besonderen Bürgernähe und der Kenntnis regionaler Besonderheiten auf der einen Seite die Thüringer Interessen gegenüber der EU artikulieren und leisten auf der anderen Seite einen wichtigen Beitrag zur Vermittlung europäischer Politik im Land.
Wer?
In der 7. Wahlperiode ist die Beratung von EU-Angelegenheiten dem Ausschuss für Europa, Kultur und Medien (AfEKM) übertragen. Dem Ausschuss gehören u. a. die europapolitischen Sprecher der im Landtag vertretenen Fraktionen an. Sind europäische Gesetzesvorschläge (Frühwarndokumente) mit speziellen fachpolitischen Fragen verbunden, werden zusätzlich auch die betroffenen Fachausschüsse in die Beratung eingebunden. Daneben wurden vom Landtag als Vertreter Thüringens ein Mitglied des Kongresses der Gemeinden und Regionen beim Europarat (KGRE) und ein stellvertretendes Mitglied des Ausschusses der Regionen (AdR) benannt. Schließlich ist der Thüringer Landtag auch Mitglied in der Konferenz der Europäischen Regionalen Gesetzgebenden Parlamente (CALRE).
Wie?
Die Landesverfassung und eine Vereinbarung zwischen dem Landtag und der Landesregierung sehen vor, dass die Landesregierung alle wichtigen Informationen, die EU-Angelegenheiten betreffen, an den Landtag übermittelt. Der AfEKM beschäftigt sich überwiegend mit europäischen Gesetzesvorschlägen, mitunter bereits im Stadium der Gesetzeserarbeitung. Er prüft, ob die von der EU verfolgten Ziele nicht bereits von den Mitgliedstaaten ausreichend verwirklicht werden können und ob der Vorschlag einen Mehrwert für die EU enthält (Subsidiarität). Er schaut sich auch an, ob die Regelungen geeignet, erforderlich und angemessen sind (Verhältnismäßigkeit). Die Ergebnisse seiner Prüfung werden als Stellungnahme des Landtags veröffentlicht. Die Landesregierung hat das Votum des Landtags zum Teil zwingend zu berücksichtigen und darauf hinzuwirken, dass die Auffassung des Landtags in die Stellungnahme des Bundesrates an die Europäischen Institutionen einfließt. Der Beschluss des Landtags wird aber auch der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament, dem AdR und dem Bundestag direkt zugeleitet.
Subsidiaritätsfrühwarnsystem
Das Subsidiaritätsfrühwarnsystem in Zahlen:
- Seit 2010 sind im Thüringer Landtag rund 850 europäische Gesetzesvorschläge eingegangen (Stand 02/2019).
- Berührt ein Vorschlag die Gesetzgebungsbefugnis des Landtags, sonstige Interessen des Landes oder das Recht der kommunalen Selbstverwaltung oder erscheint der Vorschlag aus besonderen Gründen von Bedeutung, wird er im AfEKM beraten. Dies waren seit 2010 rund 210 Vorschläge.
- In 54 Fällen hat der AfEKM eine Stellungnahme abgegeben.
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Vereinbarung Angelegenheiten der Europäischen Union
Mittwoch, 03.07.2019 - PDF 56,06 KB - ist nicht barrierefrei