Rechtsgrundlagen
Die Arbeit des Landtags basiert auf verschiedenen Rechtsgrundlagen mit Bezug zur parlamentarischen Arbeit.
Gemäß Artikel 57 Absatz 5 der Verfassung des Freistaats Thüringen gibt sich der Landtag eine Geschäftsordnung. Nach dem Grundsatz der Parlamentsautonomie regelt der Landtag in seiner Geschäftsordnung seinen Aufbau und seine Arbeitsweise unter Beachtung der Freiheit und Gleichheit des Mandats seiner Mitglieder selbst.
Die Geschäftsordnung enthält unter anderem Regelungen über die Organisation des Parlaments, die Bildung und Aufgaben seiner Organe und Gliederungen (Präsident, Vorstand, Schriftführer, Fraktionen, Ältestenrat, Ausschüsse), den Ablauf der Sitzungen des Landtags und der Ausschüsse hinsichtlich der Gesetzesberatungen und sonstiger Vorlagen, das Ordnungsrecht, die einzelnen Mittel parlamentarischer Kontrolle (zum Beispiel Anfragen, Aktuelle Stunde, Berichtsersuchen), die Protokollierung der Verhandlungen und die Ausfertigung der gefassten Beschlüsse. Jedoch sind die Regelungen in der Geschäftsordnung nicht abschließend. Weitere parlamentarische Regelungen finden sich etwa in der Verfassung des Freistaats Thüringen (Artikel 48 ff.), in Gesetzen (z. B. das Wahlprüfungsrecht in §§ 50 bis 65 Thüringer Landeswahlgesetz) sowie in schriftlichen Ergänzungen, die der Geschäftsordnung als Anlage beigefügt werden (z. B. die Geheimschutzordnung).
Weitere Gesetze, die den Landtag unmittelbar betreffen, sind insbesondere: