Barrierefreiheit und Feedback
Der Internetauftritt des Thüringer Landtags ist barrierefrei gestaltet. Das bedeutet, dass die Internetseiten technisch, gestalterisch und funktionell so aufgebaut wurden, dass die Inhalte auch Menschen mit körperlichen oder altersbedingten Behinderungen ohne Barrieren zugänglich sind.
Die Programmierung der Seite gewährleistet, dass Blinde und Sehbehinderte sich die Seiteninhalte durch eigene so genannte Screenreader vorlesen oder in Blindenschrift ausgeben lassen können. Zudem enthält die Seite Inhalte in leichter Sprache sowie ein Erklärvideo in Gebärdensprache. Große Kontraste, Schriftgrößen und gut lesbare Schriftarten verbessern die Lesbarkeit für sehbehinderte Nutzer. Mit einem Klick kann der Nutzer die Schrift vergrößern. Nutzer, die durch ihre Behinderung in der Mobilität eingeschränkt sind, können innerhalb der Internetseite ganz ohne Einsatz der Maus surfen. Denn die einzelnen Internetseiten können durch den Einsatz von Tastaturabkürzungen angewählt werden. Viele weitere Details wie Bildbeschreibungen, die Verwendung ausschließlich deutscher Sprache und die Kennzeichnung von Links erleichtern Menschen mit Behinderungen das Besuchen dieses Internetauftritts.
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Website www.thueringer-landtag.de ist im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und Rates barrierefrei zugänglich. Diese Richtlinie wurde in Thüringen durch das ThürBarrWebG vom 30. Juli 2019 umgesetzt.
Art 2 der BITV 2.0 der Verordnung zur Umsetzung des ThürBarrWebG verweist bezüglich der Kriterien einer barrierefreien Gestaltung von Webseiten auf harmonisierte Normen. Dabei handelt es sich konkret um die EN 301549. Dort wird bezüglich Webseiten auf die Erfolgskriterien in den Web Content Accessibility Guidlines 2.0 (WCAG 2.0) verwiesen. Grundlage der Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit sind die vorgenommenen Selbstbewertungen in Form des BITV/WCAG-Tests und der Web Content Accessibility Guidelines 2.0 sowie die Prüfung der Barrierefreiheit der Internetseiten des Thüringer Landtags durch den BITV-Test im November 2018. Er erbrachte mit 91 von 100 möglichen Punkten ein gutes Ergebnis. Diese Erklärung wurde am 25. Mai 2020 überprüft.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website www.thueringer-landtag.de und deren Funktionalität und Darstellungsform auf gängigen Endgeräten, sind mit der Richtlinie (EU) 2016/2102 und mit den Web Content Accessibility Guidlines 2.0 aktuell weitgehend vereinbar.
Für die aufgeführten Inhalte wurde bisher im November 2018 ein BITV-Test von Dritten durchgeführt.
Für den redaktionellen und technischen Betrieb der Website www.thueringer-landtag.de wird das auf der Website des BITV-Tests empfohlene Content Management System TYPO3 genutzt. (Siehe auch: https://www.bitvtest.de/sites_und_agenturen/genutzte_cms.html)
Feedback und Kontaktangaben
Sollten Ihnen Mängel beziehungsweise Verbesserungen in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen auffallen, können Sie sich an das für die Online-Kommunikation zuständige Referat des Thüringer Landtags wenden.
Für Hinweise und Verbesserungsvorschläge sind wir stets dankbar. Wir Bemühungen uns um eine baldige Umsetzung von Korrekturwünschen und Vorschlägen.
THÜRINGER LANDTAG
Referat PÖ 1 - Öffentlichkeitsarbeit
Jürgen-Fuchs-Straße 1
99096 Erfurt
Telefon: 0361 / 3772822
E-Mail
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie der Ansicht sein, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung von www.thueringer-landtag.de benachteiligt zu sein oder wenn wir Ihre Rückmeldungen nicht zu Ihrer Befriedigung bearbeiten, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle nach dem ThürBarrWebG wenden:
Thüringer Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderungen
Joachim Leibiger
Dienstsitz beim Thüringer Landtag
Häßlerstraße 6, 99096 Erfurt
Tel. 0361 573118000
E-Mail