Petition-Online
Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und die Landesverfassung des Freistaats Thüringen geben jedermann das Recht, sich mit einer Petition an seine Volksvertretung zu wenden. Durch das Einreichen einer Petitionen haben Sie die Möglichkeit, unmittelbar Anstöße zur politischen Willensbildung zu geben.
Der Petitionsausschuss kann auf Antrag beschließen, dass Petitionen auf der Petitionsplattform des Landtags im Internet veröffentlicht werden. Die veröffentlichten Petitionen können dann sechs Wochen lang auf der Petitionsplattform mitgezeichnet werden. Erreicht eine Petition 1.500 Mitzeichnungen, findet zu dieser Petition eine öffentliche Anhörung im Petitionsausschuss statt.
Weitere Infomationen zum Petitionsverfahren finden Sie hier.