
Direkte Demokratie
Neben der Teilnahme an Wahlen gibt es weitere Wege, wie Bürgerinnen und Bürger die Politik im Land mitgestalten können. So haben sie die Möglichkeit, in eigener Initiative ein Thema auf die Tagesordnung des Landtags zu setzen, einen Gesetzentwurf zur Beratung zu stellen und ihn bei einer Ablehnung sogar dem Volk zur Entscheidung vorzulegen.
Die Verfahren dazu sind der Bürgerantrag, das Volksbegehren und der Volksentscheid. Sie werden unter dem Begriff „direkte Demokratie“ zusammengefasst und ergänzen die im Regelfall durch den Landtag wahrgenommene Aufgabe der Landesgesetzgebung und politischen Willensbildung.
Während der Bürgerantrag insgesamt einen erheblichen Spielraum lässt, dem Landtag Themen zu unterbreiten, dieses Mittel mit dem Parlamentsbeschluss aber auch ausgeschöpft ist, richtet sich ein Volksbegehren ausschließlich auf ein Gesetz und ist an anspruchsvollere Voraussetzungen gebunden. Es hat dafür einen wesentlichen Vorzug: Lehnt der Landtag ein erfolgreiches Volksbegehren ab, können die Bürgerinnen und Bürger ihre Gesetzesinitiative ggf. mit einem anschließenden Volksentscheid auch gegen das Landesparlament durchsetzen.