Der Petitionsausschuss entscheidet über die an den Landtag gerichteten Petitionen (Artikel 65 Abs. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen). Das Petitionsrecht ist ein wesentlicher Bestandteil einer lebendigen Demokratie, der Petitionsausschuss die wichtigste Schnittstelle zwischen dem Parlament und den Bürgerinnen und Bürgern. Aus diesem Grunde kommt dem Petitionsausschuss eine ganz besondere Bedeutung zu.

Der Petitionsausschuss behandelt Bitten und Beschwerden im Zusammenhang mit dem Handeln von Behörden oder staatlichen Einrichtungen, die unter der Aufsicht des Freistaats Thüringen stehen. An den Petitionsausschuss können jedoch auch Anregungen zur Landesgesetzgebung heran getragen werden.

Im Rahmen des Petitionsverfahrens versuchen die Mitglieder des Ausschusses, Lösungen im Sinne der Bürger zu vermitteln oder die Gründe einer Behördenentscheidung transparent zu machen. Dazu kann der Petitionsausschuss auch Ortstermine durchführen, in denen sich die Mitglieder vor Ort ein genaues Bild über die örtlichen Gegebenheiten machen können. Von dieser Möglichkeit wird vorwiegend in Angelegenheiten des Baurechts sowie des Straßenrechts und des Denkmalschutzrechts Gebrauch gemacht. Es gibt unterschiedliche Wege, Petitionen an den Petitionsausschuss zu richten. Zunächst ist es möglich, Petitionen auf dem Postweg an den Landtag zu senden. 

Konstituierung des Petitionsausschusses

Vorsitz

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